Antragstellung

INFORMATIONEN

Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie sich über die Förderchancen eines Projektes näher informieren möchten.

Kontakt

Stiftung Kulturregion Hannover
Frau Anja Römisch
Geschäftsführerin
Osterstraße 63
30159 Hannover

Postadresse:
Aegidientorplatz 1
30159 Hannover

Tel: 0511/3000-2050
Fax: 0511/3000-95-2050
info(ät)stiftung-kulturregion.de

 

Unser Stiftungslogo können Sie in verschiedenen Fassungen und Größen herunterladen.

Antragstellung

»Hey Mann, ich brauch mehr Geld!« – solche oder ähnlich formulierte Anträge haben wenig Aussicht auf Erfolg.

Anträge können zwar formlos an die Stiftung gerichtet werden, sie müssen jedoch Folgendes enthalten:

  • eine aussagefähige Beschreibung des geplanten Vorhabens unter Angabe der Mitwirkenden
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan, der neben den Sach- und Personalkosten auch Angaben zur Höhe der Eigenmittel und der zu erwartenden Einnahmen sowie zur Höhe und Herkunft von weiteren Zuwendungen enthält
  • eine Angabe über die Höhe der bei der Stiftung beantragten Mittel

Bitte informieren Sie sich über die Förderkriterien der Stiftung, bevor Sie einen Antrag stellen. Antragberechtigt sind in der Regel gemeinnützige Institutionen. Die Förderung erfolgt ausschließlich für Projekte, die in der Region Hannover umgesetzt werden.Über die Anträge entscheidet der Vorstand aufgrund einer Empfehlung der Geschäftsführung. Zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit können fachliche Stellungnahmen eingeholt werden. Der Vorstand tagt in der Regel dreimal im Jahr - zum Jahresanfang, im Frühjahr und im Herbst. Anträge sollten rechtzeitig - mindestens vier Monate vor Projektbeginn - gestellt werden, um eine angemessene Frist für die Entscheidungsfindung durch den Vorstand zu ermöglichen. Nach Projektbeginn ist eine Förderung nicht mehr möglich. Als Projektbeginn gilt die Veröffentlichung des Vorhabens zu Werbezwecken.

Bewilligungen können mit Auflagen gewährt werden. Die Nennung der Stiftung als Förderer auf allen Werbeträgern ist z. B. eine der unabdingbaren Voraussetzungen für eine Förderung. Hierfür steht das Stiftungslogo bereit.

Ablehnungen werden nicht begründet. Eine erneute Antragstellung für das gleiche Vorhaben ist dann nicht mehr möglich.

Bei falschen Angaben im Antrag, nicht erfüllten Auflagen bzw. nicht den Zwecken entsprechender Verwendung der Fördermittel, ist die Stiftung berechtigt, die bewilligte Zuwendung ganz oder in Teilen zurückzufordern oder nicht auszuzahlen.

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel der Stiftung besteht nicht.

Nach Abschluss des Vorhabens ist zusammen mit einem Nachweis über die Verwendung der Mittel ein Abschlussbericht vorzulegen.