Förderkriterien

Wo fördern wir?

Welches Projekt wird gefördert?

Eine Projektförderung durch die Stiftung Kulturregion Hannover ist nur möglich, wenn das Projekt den Förderkriterien entspricht.

Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind:

  • Vorhaben außerhalb des Fördergebietes der Stiftung (siehe Abbildung), die keinen wesentlichen inhaltlichen Bezug zur Region Hannover aufweisen
  • natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz bzw. Geschäftssitz außerhalb der Region Hannover (eine Ausnahme bildet das Stipendium im Bereich Kurzfilm, das sich an Jungfilmer aus dem gesamten Bundesgebiet richtet)
  • in erster Linie kommerziell orientierte Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Einzelkünstler
  • Chöre
  • laufende Kosten kultureller Einrichtungen oder Initiativen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
  • Vorhaben, die bereits begonnen wurden oder abgeschlossen sind
  • dauerhafte oder institutionelle Förderungen
  • wissenschaftliche Publikationen und Druckkostenzuschüsse für Veröffentlichungen
  • Preise, Wettbewerbe, Stipendien, Benefizveranstaltungen und Jubiläen anderer Träger
  • Bau- und Denkmalpflegemaßnahmen mit Ausnahme von Schloss Landestrost in Neustadt a. Rbge.
  • Pflichtaufgaben juristischer Personen des öffentlichen Rechts
  • Maßnahmen der Stiftungsträger (Region Hannover und Sparkasse Hannover)