Stiftung Kulturregion Hannover: Die Stiftung
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Welches Projekt wird gefördert?
Eine Projektförderung durch die Stiftung Kulturregion Hannover ist nur möglich, wenn das Projekt den Förderkriterien entspricht.
Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind:
- Vorhaben außerhalb des Fördergebietes der Stiftung (siehe Abbildung), die keinen wesentlichen inhaltlichen Bezug zur Region Hannover aufweisen
- natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz bzw. Geschäftssitz außerhalb der Region Hannover (eine Ausnahme bildet das Stipendium im Bereich Kurzfilm, das sich an Jungfilmer aus dem gesamten Bundesgebiet richtet)
- in erster Linie kommerziell orientierte Einrichtungen und Veranstaltungen
- Einzelkünstler
- Chöre
- laufende Kosten kultureller Einrichtungen oder Initiativen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
- Vorhaben, die bereits begonnen wurden oder abgeschlossen sind
- dauerhafte oder institutionelle Förderungen
- wissenschaftliche Publikationen und Druckkostenzuschüsse für Veröffentlichungen
- Preise, Wettbewerbe, Stipendien, Benefizveranstaltungen und Jubiläen anderer Träger
- Bau- und Denkmalpflegemaßnahmen mit Ausnahme von Schloss Landestrost in Neustadt a. Rbge.
- Pflichtaufgaben juristischer Personen des öffentlichen Rechts
- Maßnahmen der Stiftungsträger (Region Hannover und Sparkasse Hannover)

