Antragstellung

Wir setzen eine frist- und formgerechte Antragstellung voraus. Die Anträge sollen mindestens acht Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin eingehen.

Bitte informieren Sie sich telefonisch über die aktuellen Antragsfristen und Förderbedingungen der Stiftung, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir beraten Sie gerne!

Der Vorstand der Stiftung Kulturregion Hannover entscheidet in der Regel dreimal im Jahr über Förderanträge. Anträge sollten rechtzeitig – mindestens acht Wochen vor dem Sitzungstermin - eingehen. Bitte senden Sie Anträge nicht unangekündigt per Mail zu.

Was wir von Ihnen benötigen

Anträge werden formlos an die Stiftung gerichtet, sie sollten Folgendes enthalten: 

  • ein Anschreiben zum Antrag (original unterzeichnet, daher postalisch)
  • eine aussagefähige Beschreibung des geplanten Vorhabens unter Angabe der Mitwirkenden
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan, der neben den Sach- und Personalkosten auch Angaben zur Höhe der Eigenmittel, der zu erwartenden Einnahmen sowie zur Höhe und Herkunft weiterer Zuwendungen enthält 
  • eine Angabe über die Höhe der bei der Stiftung beantragten Mittel 
  • eine Gemeinnützigkeitbescheinung des Trägers

Was nach der Antragstellung passiert

Über die Anträge entscheidet der Vorstand. Zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit können fachliche Stellungnahmen eingeholt werden. Die Förderentscheidung wird nach der Vorstandssitzung zeitnah schriftlich mitgeteilt.

Ablehnungen werden nicht begründet. Eine erneute Antragstellung für das gleiche Vorhaben ist dann nicht mehr möglich.

Erhält ein Projekt eine Förderzusage durch die Stiftung Kulturregion Hannover, werden gemeinsam mit der Förderbewilligung auch die Förderregeln mitgeteilt. Bei falschen Angaben und nicht erfüllten Auflagen ist die Stiftung berechtigt, die bewilligte Zuwendung nicht oder nur in Teilen auszuzahlen. 

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel der Stiftung besteht nicht. Die Stiftung zahlt ihre Fördermittel erst nach Abschluss des Vorhabens komplett aus. Bis zu 50 % des Förderbetrags können jedoch schon vorab angefordert werden. Ein Nachweis über die Verwendung der Mittel ist gemeinsam mit den Belegen in einem Abschlussbericht vorzulegen.