Antragstellung

Wir setzen eine frist- und formgerechte Antragstellung voraus. Die Anträge sollen mindestens sechs bis acht Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin eingehen.

Bitte informieren Sie sich telefonisch über die aktuellen Antragsfristen und Förderbedingungen der Stiftung, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir beraten Sie gerne!

Der Vorstand der Stiftung Kulturregion Hannover entscheidet in der Regel zweimal im Jahr über Förderanträge. Anträge sollten rechtzeitig – mindestens sechs Wochen vor dem Sitzungstermin - eingehen. Bitte senden Sie Anträge nicht unangekündigt per Mail zu.

Was wir von Ihnen benötigen

Anträge werden formlos an die Stiftung gerichtet, sie sollten Folgendes enthalten: 

  • ein Anschreiben zum Antrag (original unterzeichnet, daher postalisch)
  • eine aussagefähige Beschreibung des geplanten Vorhabens unter Angabe der Mitwirkenden
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan, der neben den Sach- und Personalkosten auch Angaben zur Höhe der Eigenmittel, der zu erwartenden Einnahmen sowie zur Höhe und Herkunft weiterer Zuwendungen enthält 
  • eine Angabe über die Höhe der bei der Stiftung beantragten Mittel 
  • die aktuellste Gemeinnützigkeitbescheinung des Trägers
  • die ausgefüllte Checkliste zur ökologischen Nachhaltigkeit in der Kultur (pdf)

Was nach der Antragstellung passiert

Über die Anträge entscheidet der Vorstand. Zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit können fachliche Stellungnahmen eingeholt werden. Die Förderentscheidung wird nach der Vorstandssitzung zeitnah schriftlich mitgeteilt.

Ablehnungen werden nicht begründet. Eine erneute Antragstellung für das gleiche Vorhaben ist dann nicht mehr möglich.

Erhält ein Projekt eine Förderzusage durch die Stiftung Kulturregion Hannover, werden gemeinsam mit der Förderbewilligung auch die Förderregeln mitgeteilt. Bei falschen Angaben und nicht erfüllten Auflagen ist die Stiftung berechtigt, die bewilligte Zuwendung nicht oder nur in Teilen auszuzahlen. 

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel der Stiftung besteht nicht. Die Stiftung zahlt ihre Fördermittel erst nach Abschluss des Vorhabens komplett aus. Bis zu 50 % des Förderbetrags können jedoch schon vorab angefordert werden. Ein Nachweis über die Verwendung der Mittel ist gemeinsam mit den Belegen in einem Abschlussbericht vorzulegen.

Die Checkliste zur Ökologischen Nachhaltigkeit in der Kultur

Mit dieser Checkliste, die von der Stiftung Niedersachsen entwickelt wurde, möchte die Stiftung Kulturregion Hannover Antragsteller ermutigen, sich intensiver mit der ökologischen Nachhaltigkeit ihrer Projekte auseinanderzusetzen. 

Die Checkliste soll für die Antragstellung von Förderungen im Bereich Kunst, Kultur und kulturelle Bildung genutzt werden. In folgenden neun Handlungsfeldern werden das Engagement für Umwelt- und Klimaschutz und die Nachhaltigkeit des Handelns bewertet: interne Organisation, Kommunikation und Vernetzung, Beschaffung und Digitales, Catering, Mobilität, Unterbringung und Tourenplanung, Energieversorgung, Energieeffizienz und Gebäude sowie Klimafolgenanpassung. 

Die Angaben in der Checkliste dienen der Selbstüberprüfung und Selbstverpflichtung. Die Checkliste soll für jede Antragstellung ausgefüllt und eingereicht werden. Das Ergebnis der Auswertung hat aktuell noch keinen Einfluss auf die Bewertung des Projektantrags.

Hier geht's zur Checkliste.