Bedingungen

Die Stiftung Kulturregion Hannover bietet ihren Antragstellern im Vorfeld eine Beratung an, damit deren Kulturprojekte die bestmögliche Chance auf Förderung erhalten.

Förderbedingungen

  • Antragsteller muss ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Institution sein. Auch Vereine, die in Gründung begriffen sind oder eine Gemeinnützigkeit beantragt haben, können einen Antrag stellen. 
  • Der Antragsteller muss seinen Sitz in der Region Hannover haben.  Die Region Hannover ist eine in ihren Grenzen festgelegte Gebietskörperschaft.
  • Das beantragte Projekt muss in der Region Hannover stattfinden. Es darf allerdings zusätzlich auch an Orten außerhalb der Region durchgeführt werden.
  • Das Projekt darf vor der Antragssitzung weder begonnen noch abgeschlossen sein.

Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind:

  • institutionelle, also dauerhafte Kosten kultureller Einrichtungen und Initiativen
  • Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
  • wissenschaftliche Publikationen und Druckkosten für Veröffentlichungen
  • Preise, Wettbewerbe, Stipendien, Benefizveranstaltungen und Jubiläen anderer Träger
  • Bau- und Denkmalpflegemaßnahmen mit Ausnahme von Schloss Landestrost in Neustadt a. Rbge.
  • Pflichtaufgaben juristischer Personen des öffentlichen Rechts
  • Maßnahmen der Stiftungsträger (Region Hannover und Sparkasse Hannover)