Bedingungen
Die Stiftung Kulturregion Hannover bietet ihren Antragstellern im Vorfeld eine Beratung an, damit deren Kulturprojekte die bestmögliche Chance auf Förderung erhalten.
Förderbedingungen
- Antragsteller muss ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Institution sein. Auch Vereine, die in Gründung begriffen sind oder eine Gemeinnützigkeit beantragt haben, können einen Antrag stellen.
- Der Antragsteller muss seinen Sitz in der Region Hannover haben. Die Region Hannover ist eine in ihren Grenzen festgelegte Gebietskörperschaft.
- Das beantragte Projekt muss in der Region Hannover stattfinden. Es darf allerdings zusätzlich auch an Orten außerhalb der Region durchgeführt werden.
- Das Projekt darf vor der Antragssitzung weder begonnen noch abgeschlossen sein.
Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind:
- institutionelle, also dauerhafte Kosten kultureller Einrichtungen und Initiativen
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
- wissenschaftliche Publikationen und Druckkosten für Veröffentlichungen
- Preise, Wettbewerbe, Stipendien, Benefizveranstaltungen und Jubiläen anderer Träger
- Bau- und Denkmalpflegemaßnahmen mit Ausnahme von Schloss Landestrost in Neustadt a. Rbge.
- Pflichtaufgaben juristischer Personen des öffentlichen Rechts
- Maßnahmen der Stiftungsträger (Region Hannover und Sparkasse Hannover)